ECE-Zulassingen und Lichtmarkierungen

An jedem Fahrzeugbeleuchtungsgerät müssen obligatorische Zulassungsmarkierungen angebracht sein, um anzuzeigen, dass sie den ECE-Normen entsprechen. Diese Markierungen geben Informationen über die Zulassung und das Land, in dem sie erteilt wurde. Die folgenden Markierungen sind auf der Linse jedes zugelassenen Beleuchtungsgeräts vorgeschrieben:  

  • ECE-Zulassungsnummer:
    • Diese Nummer beginnt mit dem Buchstaben „E“ gefolgt von einer Zahl, die das Land angibt, in dem die Zulassung durchgeführt wurde (z.B. E1 für Deutschland, E4 für die Niederlande).  
  • Zulassungssymbol und -nummer:  
    • Das runde ECE-Symbol oder das rechteckige Symbol mit einer Zulassungsnummer wird angezeigt, üblicherweise mit der Bezeichnung „R“ für Beleuchtung. Diese Nummer wird vergeben, sobald die Lampe das Zulassungsverfahren erfolgreich bestanden hat.  
  • Normnummer der zugelassenen Beleuchtung:  
    • Je nach Beleuchtungsart ist auch die Normnummer erforderlich (z.B. R6 für Blinker oder R23 für Rückfahrlichter).  
  • Funktionscode:
    • Es gibt Codes zur Angabe der Lichtfunktion, wie z.B.:  
      • A für Positionslicht  
      • B für Abblendlicht  
      • C für Fernlicht  
      • R für Rückfahrlicht  
      • F für Nebelscheinwerfer  
      • Diese Codes werden oft mit der Normnummer kombiniert.  
  • Lichtintensitätsmarkierung:
    • Für Scheinwerfer und einige andere Beleuchtungsgeräte wird eine Markierung angezeigt, die angibt, dass die Lichtintensität den ECE-Anforderungen entspricht. Dies kann auch beinhalten, ob die Lampe für Fahrzeuge, die links- oder rechts fahren, vorgesehen ist.
  • Vertikale und horizontale Markierungen (manchmal erforderlich):  
    • Für einige Beleuchtungsgeräte können zusätzliche Markierungen angebracht werden, um die korrekte Installationsposition anzuzeigen, z.B. eine „TOP“-Markierung, um anzuzeigen, welche Seite nach oben zeigen soll.  

Diese obligatorischen Markierungen sind wichtig für die Einhaltung der ECE-Vorschriften und erleichtern die Identifikation, Zulassungskontrolle und Installation. Sie müssen auf der Linse oder der Oberfläche des Beleuchtungsgeräts klar sichtbar und lesbar sein, oft in Form einer Gravur oder eines Aufdrucks.