Vorschriften und Normen für gelbe und blaue Signalleuchten

  1. Allgemeine Regeln und Anwendung von Signalleuchten 
    Gelbe Signalleuchten sind für Fahrzeuge gedacht, die eine vorübergehende Gefahrenlage verursachen, wie z. B. Wartungs- und Servicefahrzeuge. Blaue Signalleuchten sind ausschließlich für Einsatzfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) zugelassen und dürfen nur in Notfällen verwendet werden. 
  2. Detaillierte Montagevorschriften für Signalleuchten 
    Bei der Montage von Signalleuchten sind Faktoren wie Höhe, Sichtbarkeit und Befestigung zu berücksichtigen. Diese Vorschriften gewährleisten die Wirksamkeit der Beleuchtung und die Einhaltung europäischer Standards.

    Allgemeine Montageanforderungen 
    Signalleuchten müssen die Sichtbarkeitsstandards gemäß ECE R65 und die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß EMC R10 erfüllen.
  • E-Kennzeichnung: Alle zugelassenen Signalleuchten müssen ein E-Zeichen tragen, das die Einhaltung europäischer Vorschriften bestätigt.
  • R65: Diese Norm umfasst Anforderungen an Sichtbarkeit, Farbe und Intensität, um sicherzustellen, dass Signalleuchten aus bestimmten Winkeln und Entfernungen gut sichtbar sind.  
  • EMC R10: Diese Norm stellt sicher, dass die Beleuchtung keine Störungen bei anderen elektronischen Systemen verursacht.
     
    Platzierung und Höhe der Signalleuchten
  • Höhenanforderungen: Signalleuchten müssen mindestens 2,5 Meter über dem Boden angebracht werden, um maximale Sichtbarkeit zu gewährleisten, insbesondere bei größeren Fahrzeugen. Diese Position verhindert, dass andere Fahrzeugteile die Sichtbarkeit behindern und sorgt dafür, dass die Leuchten aus verschiedenen Winkeln gut sichtbar sind.  
  • Sichtbarkeit und Winkel: Laut R65-Richtlinien müssen Signalleuchten aus einem Winkel von 10 bis 90 Grad bis zu einer Entfernung von 50 Metern im Dunkeln sichtbar sein. Blaue Signalleuchten sollten zentral auf dem Fahrzeug (z. B. auf dem Dach) platziert werden, um aus allen Winkeln optimale Sichtbarkeit zu gewährleisten. Falls Ladung oder Fahrzeugteile die Sichtbarkeit einschränken, können zusätzliche Leuchten erforderlich sein.

    Lichtintensität der Klassen 1 und 2 
    Die Lichtintensität von Signalleuchten ist in Klasse 1 und Klasse 2 eingeteilt:

  • Klasse 1: Geeignet für den Einsatz bei schlechten Lichtverhältnissen, mit einer niedrigeren Intensität, die bei geringer Umgebungsbeleuchtung ausreichende Sichtbarkeit bietet. Diese Klasse wird häufig für gelbe Signalleuchten verwendet, die bei Nacht oder unter normalen Bedingungen gut sichtbar sind.  
  • Klasse 2: Entwickelt für den Einsatz tagsüber, mit einer höheren Intensität, die erforderlich ist, um bei Tageslicht gut sichtbar zu sein. Diese Klasse bietet eine stärkere Intensität, um Sichtbarkeit bei hellem Licht zu gewährleisten, ideal für Fahrzeuge, die in sonnigen oder schwierigen Sichtverhältnissen arbeiten.

    Technische Spezifikationen und Montagevorschriften
  • Blitzfrequenz und Intensität: Die Blitzfrequenz für gelbe Leuchten muss zwischen 1 Hz und 4 Hz liegen. Für blaue Leuchten muss die Lichtintensität mindestens 100 cd betragen, wie in ECE R65 definiert.  
  • Farbkonsistenz: Gelbe Leuchten müssen die Farbanforderungen für Gelb-Orange erfüllen, und blaue Leuchten müssen eine spezifische Blaufärbung aufweisen, die deutlich sichtbar ist, wie in den Normen festgelegt.  
  • Befestigung und Stabilität: Signalleuchten müssen mit rostfreien Befestigungen sicher montiert sein und den Witterungsbedingungen standhalten. Eine Mindestklassifizierung von IP65 ist erforderlich, um Wasser- und Staubbeständigkeit zu gewährleisten und so einen wesentlichen Schutz für Geräte zu bieten, die rauen Bedingungen ausgesetzt sind.  
  • Kabelschutz und EMC-Richtlinien: Die Verkabelung muss den EMC R10-Richtlinien entsprechen, um Interferenzen zu vermeiden und einen stabilen Betrieb zu gewährleisten.  

Zusammenfassung: Wann Dürfen Signalleuchten Verwendet Werden?  

  • Gelbe Leuchten: Nur einschalten, wenn das Fahrzeug eine potenzielle Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (z. B. beim Stehenbleiben am Straßenrand). Nicht für den Dauerbetrieb während der normalen Fahrt vorgesehen.  
  • Blaue Leuchten: Ausschließlich für Einsatzfahrzeuge und nur in Notfällen, um Vorrang auf der Straße anzuzeigen.  

Dieses Dokument dient als Referenz, um die gesetzlichen Anforderungen und Montagevorschriften zu erfüllen. AEB empfiehlt die Verwendung zertifizierter Produkte und eine professionelle Installation, um die optimale Einhaltung der Normen sicherzustellen.