Neue Brüsseler Gesetzgebung über spezielle Schallsignaleinrichtungen
Inkrafttretungsdatum: 1. Januar 2025 (Kapitel II, gilt für Hilfsfahrzeuge, die ab diesem Datum erstmals zugelassen werden)
Veröffentlichung: Belgisches Staatsblatt, 10. Januar 2024
1. Was beinhaltet diese neue Gesetzgebung?
Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt hat neue Regeln für die Verwendung von sogenannten speziellen Schallsignaleinrichtungen (wie Sirenen und Lautsprecher) auf Hilfsfahrzeugen festgelegt. Diese Regeln sollen die Lärmbelästigung begrenzen, während die Sicherheit und die Hörbarkeit der Notdienste gewährleistet bleiben.
2. Warum ist dies relevant für AEB-Kunden?
AEB ist ein Lieferant von Sirenen und Lautsprechern, die unter anderem von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten verwendet werden. Die neue Brüsseler Gesetzgebung stellt strenge Anforderungen an:
- Das maximale Geräuschniveau der Sirene.
- Die Frequenzen und das Tonmuster der Sirene.
- Die technische Überprüfung und die erforderliche Zertifizierungsdokumentation.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle neu zugelassenen Hilfsfahrzeuge, die innerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt operieren, diesen Bestimmungen entsprechen. Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, müssen bei der nächsten Intervention oder (technischen) Überprüfung kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.
3. Wichtigste technische Anforderungen
- Maximales Geräuschniveau
- Tagsüber: max. 100 dB(A) in 7 Meter Entfernung.
- Nachts: max. 90 dB(A).
- Kann der Abstand von 7 Metern nicht eingehalten werden, wird ein Korrekturfaktor verwendet, um das Niveau in 3 Metern zu messen.
- Frequenzbereich und Tonwechsel
- Der Frequenzbereich muss zwischen 350 Hz und 560 Hz liegen.
- Die Sirene muss zwischen zwei Tönen wechseln, jeweils mit einer Dauer von 25–30 Tönen pro Minute.
- Verbot von pneumatischen Sirenen
- 4 Jahre nach Inkrafttreten (ca. 2029) sind pneumatische Sirenen (Luft-hörner) in der Region Brüssel-Hauptstadt nicht mehr erlaubt.
- Elektronische Sirenen, die den neuen Standards entsprechen, bleiben erlaubt.
- Zertifikat der Konformität
- Installateure (oder Hersteller) müssen ein Zertifikat ausstellen, das zeigt, dass die Sirene den neuen Geräuschnormen entspricht.
- Kontrolle durch Brüssel Umwelt und bei technischen Überprüfungen.
4. Auswirkungen auf unsere AEB-Produkte
- AEB-Sirenen und Lautsprecher:
Unsere aktuellen Sirenen und Lautsprecher entsprechen weitgehend den internationalen Normen (u.a. IEC 61672-1, IEC 60942). Wir optimieren unsere Produkte weiterhin, um den maximalen Geräuschpegeln und den Frequenzanforderungen in der Region Brüssel-Hauptstadt zu entsprechen. - Kompatibilität und Nachrüstung:
Notdienste, die ihre vorhandenen Sirenen aufrüsten möchten, können sich an AEB wenden, um neue, konforme Geräte zu erhalten. Auch der Austausch pneumatischer Sirenen durch ein elektronisches System ist eine Option. - Zertifizierung und Dokumentation:
- Wir können bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation helfen, um nachzuweisen, dass unsere Sirenen die gesetzlichen Lärmgrenzen nicht überschreiten.
- Nach der (Neu-)Installation stellen wir ein Konformitätszertifikat aus, in Zusammenarbeit mit zertifizierten Installateuren.
5. Vorteile der AEB-Lösungen
- Geringer Schalldruck, hohe Hörbarkeit:
Dank unserer Produktentwicklungstechnologie halten wir den Schalldruck innerhalb der gesetzlichen Grenzen, während das Signal in städtischen Umgebungen deutlich hörbar bleibt. - Flexibles Tondesign:
Unsere Sirenen können auf verschiedene Tonmuster und Frequenzintervalle eingestellt werden, entsprechend den Anforderungen der Brüsseler Gesetzgebung. - Unterstützung bei der Zertifizierung:
- AEB liefert Messberichte und technische Spezifikationen.
- Wir können bei der Erlangung des erforderlichen Konformitätszertifikats helfen.
- Zukunftssicher:
Durch rechtzeitige Einhaltung der neuen Brüsseler Gesetzgebung vermeiden Sie, dass Notfahrzeuge für unerwartete Anpassungen aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Außerdem tragen Sie zur Reduzierung der Lärmbelästigung bei, was den europäischen Richtlinien über Umwelt und öffentliche Gesundheit entspricht.
6. Praktische Schritte für Notdienste und Installateure
- Kontaktieren Sie AEB:
Besprechen Sie, welche Sirenen derzeit in Ihrer Flotte vorhanden sind und ob sie weiterhin verwendet werden dürfen. Wir beraten kostenlos über mögliche Ersatzteile oder Upgrades. - Überprüfen Sie die aktuellen Zertifikate:
- Stellen Sie sicher, dass jedes Fahrzeug über ein aktuelles Konformitätszertifikat verfügt.
- Erfüllen die vorhandenen Sirenen nicht die Normen, planen Sie einen Ersatz oder eine Anpassung ein.
- Berücksichtigen Sie den Übergang von pneumatischen Sirenen:
- Diese sind innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten nicht mehr erlaubt. Planen Sie rechtzeitig den Wechsel zu elektronischen Sirenen von AEB.
7. Fragen oder weitere Informationen?
- Offizielle Quellen: Die vollständige Verordnung finden Sie im Belgischen Staatsblatt vom 10. Januar 2024.
- Kontaktieren Sie AEB: Zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei technischen Fragen, der Zusammenstellung des richtigen Sirenen-Systems und der notwendigen Dokumentation für die Zertifizierung.
Schlussfolgerung
Die neue Brüsseler Gesetzgebung stellt strenge Anforderungen an spezielle Schallsignaleinrichtungen (Sirenen) auf Hilfsfahrzeugen, bietet jedoch auch einen klaren Rahmen für Sicherheit und Lebensqualität in städtischen Gebieten. Bei AEB finden Sie Sirenen und Lautsprecher, die den Normen entsprechen, mit maximalen Geräuschpegeln, korrektem Frequenzbereich und der richtigen Zertifizierung.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt nicht den offiziellen Gesetzestext.